Erzbistum München und Freising

Schmerzensgeld für Missbrauch? - Bistum sucht Vergleich

18. Juni 2026 , 03:45 Uhr

Der Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld für einen missbrauchten Ministranten machte vor allem wegen des Beklagten Papst Benedikt Schlagzeilen. Wie sieht es drei Jahre nach Prozessbeginn aus?

Im Streit um Schmerzensgeld für einen früheren Ministranten wegen sexuellen Missbrauchs sucht das Erzbistum München und Freising nach Gerichtsangaben eine Einigung. Die Parteien befänden sich inzwischen «in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen», sagte ein Sprecher des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur. 

Dort hatte der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen das Bistum vor inzwischen drei Jahren begonnen. «Ob und wann eine Einigung erzielt wird, kann jedoch noch nicht abgesehen werden», sagte der Gerichtssprecher.

Eines von vielen Opfern des Skandalpriesters H.

Der Kläger gibt in dem Verfahren an, von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. 

Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist. Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum – und auch Schadenersatz.

Papst Benedikt als Beklagter

Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. 

Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.

Wusste der Papst vom Missbrauch? 

Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte. Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach seinem Tod abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge unklar war. 

Die Erzdiözese München und Freising äußerte sich auf Anfrage nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens und verwies auf das Landgericht.

Quelle: dpa

 

Bayern Deutschland Kirche Kriminalität Prozess (Gericht)

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