Eine Beamtin aus Kulmbach klagt vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth, weil sie wegen einer falschen Beurteilung einen Leitungsposten nicht bekommen habe. Gestern hat der Richter am Verwaltungsgericht laut Nordbayerischer Kurier klar gemacht, die Beurteilung sei vier Jahre her, der Posten längst besetzt, rückgängig gemacht werde das sehr vermutlich nicht.
Der Klägerin ist schwerbehindert, ihr geht es um eine Richtigstellung und die Kostenübernahme. Bei richtiger Bewertung hätte es einen Gleichstand gegeben und nach den Bayerischen Richtlinien für Inklusion im öffentlichen Dienst muss ein Bewerber mit Schwerbehinderung bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Der Trost, der der Frau bleibt, als Stellvertreterin verdient sie gleich viel wie die Leiterin. Ein Urteil will das Verwaltungsgericht heute fällen.