Prozess

Staatsanwaltschaft akzeptiert Priester-Freispruch nicht

10. November 2025 , 16:45 Uhr

Ein katholischer Priester ist vom Vorwurf freigesprochen worden, eine 18-Jährige vergewaltigt zu haben. Doch damit ist das Verfahren noch nicht vorbei.

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den Freispruch eines katholischen Priesters vom Vorwurf der Vergewaltigung Rechtsmittel eingelegt. Wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte, akzeptiert die Behörde das Urteil des Amtsgerichts München aus der vergangenen Woche nicht. 

Das Gericht hatte den 68-Jährigen wegen begründeter Zweifel von dem Vorwurf freigesprochen, eine 18 Jahre alte junge Frau, die nach dem Tod ihrer Großmutter Trost suchte, im Pfarrhaus vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. 

Es gebe «kein klares Bild», sagte der Richter. Widersprüche in der Aussage des mutmaßlichen Opfers hätten sich nicht aufklären lassen. Von der mutmaßlichen Tat gebe es vier Versionen – und das Gericht sehe sich nicht in der Lage, festzustellen, welche die richtige sei. Irgendetwas müsse zwar vorgefallen sein, aber was genau, das habe das Gericht nicht klären können. 

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess geschwiegen – und sprach dann überraschend doch in seinem letzten Wort. «Ich bin sehr, sehr, sehr enttäuscht als Mensch, nicht als Priester, als Mensch, der in Bayern lebt, der Bayern liebt, schätzt», sagte er und sprach von Lügen, die sein Leben zerstören sollen. Ziel der Vorwürfe sei es, «dass man mich vernichtet». Er betonte: «Ich weiß eines, dass ich sexuell niemanden genötigt habe.»

Wie geht es mit dem kirchenrechtlichen Verfahren weiter? 

Wegen eines Verhältnisses mit einer verheirateten Frau hatte das Erzbistum München und Freising dem im Landkreis Dachau tätigen Priester den Titel «Pfarrer im Ruhestand» bereits aberkannt. Bei der Aberkennung habe auch das Verhalten gegenüber der damals 18-Jährigen eine Rolle gespielt, sagte ein Bistumssprecher. Allerdings sei das Ausmaß der Vorwürfe damals noch nicht bekannt gewesen. Wie das Bistum mitteilte, ruht ein kirchenrechtliches Verfahren, bis das strafrechtliche abgeschlossen ist.

Quelle: dpa

 

Bayern Kirche Kriminalität Prozess (Gericht)

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