Kulmbacher Gastronomen sollten bei Großveranstaltungen nicht zusätzlich für die Außenbestuhlung zahlen müssen. Der Meinung sind die Stadträte Christina Flauder (SPD), Wolfram Brehm (CSU) und Thomas Nagel (FDP). Sie stellen den Antrag, dass die Verwaltung die sogenannte Sondernutzungssatzung überarbeitet. Die regelt unter anderem, dass bei Großveranstaltungen die Flächen auf Zeit an Private vergeben werden. Beim Altstadtfest beispielsweise an die Straßenzugbeauftragten. Während der Zeit können die Kulmbacher Gastronomen nur außen bestuhlen, wenn sie die Flächen von den Veranstaltern mieten. Sie müssen also die Flächen anmieten, die ihnen den Rest des Jahres zur Verfügung stehen. Dadurch seien die Kulmbacher Gastronomen benachteiligt, heißt es in dem Antrag. Die Stadträte wünschen sich im Sommer natürlich auch eine lebendige Stadt mit vielen Festen. Das dürfe aber nicht auf Kosten, der hiesigen Gastronomen gehen. Sie befürchten, dass wenn die Gebühren bei Stadtfesten zu hoch sind, die Außenbewirtschaftung eingestellt wird.
Die Stadträte fordern deswegen, dass die anliegenden Gastronomen bei Großveranstaltungen ab 2026 nicht zusätzlich belastet werden. Sollte dadurch ein finanzielles Risiko für de Veranstalter entstehen, sollte die Stadt Kulmbach nach Möglichkeiten suchen, dieses Risiko zu minimieren.