Städte und Gemeinden können ab 10. November Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellen. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung – die sogenannte „Sportmilliarde“.
Gefördert werden Hallenbäder, Freibäder, Sporthallen und Sportplätze – in Ausnahmefällen auch Neubauten. Die Zuschüsse reichen von 250.000 bis acht Millionen Euro, heißt es.
Dabei übernimmt der Bund 45 Prozent der Kosten, bei Kommunen im Nothaushalt sogar 75 Prozent. Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden.