Ermittlungserfolg

Steinwurf auf Auto: Verdächtige sind erst zehn und elf Jahre

17. November 2025 , 14:36 Uhr

Mehrere faustgroße Steine fliegen von einer Brücke auf eine Straße in Nürnberg. Der Vorwurf: versuchter Mord. Jetzt berichtet die Polizei von vier mutmaßlichen Tätern - die strafunmündig sind.

Nach dem Steinwurf auf ein Auto und dem Vorwurf des versuchten Mordes in Nürnberg hat die Polizei vier Kinder als Verdächtige ermittelt. Sie sollen zudem für einen weiteren Steinwurf verantwortlich sein, was sich während der Ermittlungen herausgestellt hatte. Laut Polizei sind die Kinder im Alter zwischen zehn und elf jedoch strafunmündig. Einen Schadensersatz könne es trotzdem geben. 

Die vier Kinder sollen am 31. Oktober mehrere faustgroße Steine und Platten von einer Eisenbahnbrücke auf den Frankenschnellweg geworfen haben. Dabei hätten sie ein Fahrzeug an der Frontscheibe getroffen. Die Scheibe sei nicht zerbrochen und der 46 Jahre alte Fahrer auch nicht verletzt worden. Er hielt seinen Wagen auf dem Standstreifen an. Ein zweites Auto sei durch die auf der Straße liegenden Steine beschädigt worden.

Nach dem Vorfall suchte die Polizei mit einem Hubschrauber nach den Tätern – erfolglos. Die Staatsanwaltschaft sah die Tat als versuchten Mord an. Der Frankenschnellweg führt als Teil der Autobahn 73 durch Nürnberg.

Ähnlicher Vorfall nur sechs Tage vorher

Die Ermittler stellten einen zweiten Vorfall am Frankenschnellweg mit der Tat in Verbindung. Sechs Tage zuvor hätten Unbekannte kleinere Steine von der Brücke geworfen und fünf Fahrzeuge beschädigt. Verletzt wurde dabei niemand. In dem Fall wurde unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Auf die Spur der Kinder sei die Polizei gekommen, als sie zu einer Schule gegangen sei. Nachdem die Lehrkräfte den Fall in ihren Klassen bekannt gemacht hatten, meldeten sich drei Kinder aus einer fünften Klasse: Sie hätten die Steine geworfen. Außerdem sei ein weiterer Junge aus einer anderen Schule beteiligt gewesen. 

Die Beamten führten Gespräche mit den Eltern und den Kindern. Polizeiaussagen zufolge wird eine Meldung über die strafunmündigen Kinder an die Staatsanwaltschaft geschickt. Unter Umständen werde das Jugendamt informiert. Kinder unter 14 gelten in Deutschland als nicht strafmündig.

Quelle: dpa

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