Für den Betrieb von Kaminöfen gelten seit Anfang des Jahres strengere Regeln. Darauf weist das Landratsamt Lichtenfels nochmal hin. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab sofort strengere Grenzwerte einhalten. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen sie nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben möchte, muss nachweisen können, dass er die Grenzwerte einhält. Fehlt der Nachweis, muss mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Nicht umgerüstete Kamine oder Öfen dürfen nicht mehr betrieben werden.