Am 3. Oktober gilt auch im Landkreis Kronach die gesetzliche Feiertagsruhe. Darüber informiert das Landratsamt aktuell. Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe stören können, sind an diesem Tag grundsätzlich verboten. In wichtigen Fällen können die Gemeinden Ausnahmen genehmigen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.