Die Ausbildung der ersten Schülerrichterinnen und -richter ist abgeschlossen. Am Landgericht in Bayreuth nimmt im Januar der erste so genannte „Teen Court“ seine Tätigkeit auf.
Das ist ein Projekt der Staatsanwaltschaft und des Vereins „Fähre“ – zuständig für den Raum Bayreuth und Kulmbach. Statt vor dem Jugendgericht sollen kleinere Straftaten künftig vor dem „Teen Court“ verhandelt werden. Ladendiebstahl, Graffiti-Schmierereien, Schwarzfahren, solche Sachen. Vorausgesetzt, der Täter oder die Täterin ist zwischen 14 und 18 Jahre alt. Die Richter – selbst Schülerinnen und Schüler – verhängen dann Auflagen oder Weisungen.
Die Justiz erhofft sich von den Teen Courts mehr Erfolg bei jugendlichen Straftätern, von der schiefen Bahn runter zu kommen.
Am 14. Januar bekommen die Teenie-Richter ihre Ernennungsurkunden.