Urteil im Mordprozess

Tödliche Verwechslung - 18-Jähriger muss für Jahre in Haft

12. November 2025 , 10:29 Uhr

Ein 17-Jähriger hat in einer Bar 15 Schüsse abgefeuert – ein Mann starb, zwei wurden schwer verletzt. Das Gericht wertete dies als heimtückischen Mord, auch wenn das eigentliche Ziel ein anderes war.

Die brutale Tat ist Teil einer seit mehreren Jahren andauernden Auseinandersetzung zweier multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart: Jetzt wurde ein zur Tatzeit 17 Jahre junger Mann wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Verurteilung von 9 Jahren und 6 Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf 7 Jahre und 6 Monate, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte. Wegen des Alters des Angeklagten war die Hauptverhandlung nicht-öffentlich. Der Angeklagte räumte ein, geschossen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Brutales Vorgehen in Bar 

Für das Gericht ist erwiesen, dass der jetzt 18 Jahre alte Angeklagte am 2. Oktober 2024 eine Bar in Göppingen betrat und sofort und unvermittelt 15 Schuss aus einer Maschinenpistole auf drei Männer abgab. Der mit dem Rücken zu ihm sitzende Getötete wurde aus 78 Zentimetern von einer Kugel in den Hinterkopf getroffen und starb sofort. 

Zwei Opfer wurden laut Gericht in einer Entfernung von zwei bis drei Metern von mehreren Schüssen getroffen, darunter auch jeweils in den Oberkörperbereich. Zwischen Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten vergingen weniger als zehn Sekunden. Da die Männer mit einem Angriff nicht rechneten, sah die Strafkammer jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an.

Fatale Verwechslung 

Die Tat ist laut Gericht Teil einer seit mehreren Jahren andauernden Auseinandersetzung zweier multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart. Die Schüsse galten demnach einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern der gegnerischen Gruppierung, die sich oft in dieser Bar aufhielten. 

Die Opfer hätten keinerlei Beziehungen zu dieser Gruppe gehabt und seien völlige Unbeteiligte gewesen. «Der Getötete sah dem Führungsmitglied der rivalisierenden Gruppierung ähnlich, weshalb es zu einer Personenverwechslung kam», teilte der Gerichtssprecher mit. 

Erst Monate nach der Tat wurde ein Syrer, der bereits mehrere Jahre in Deutschland lebt, als mutmaßlicher Schütze im Kreis Ludwigsburg festgenommen. Auch die Opfer sind syrische Staatsangehörige.

Keine Familienclans 

Nach einer früheren Schätzung des Landeskriminalamts gehörten den Gruppen einst mehr als 500 junge Menschen als Unterstützer, Mitläufer oder auch Führungsleute an. Die Motive hinter der Bandenkriminalität sind weiterhin schwer fassbar und von den Tatverdächtigen ist kaum ein Entgegenkommen zu erwarten. Fast immer herrscht eisernes Schweigen auf der Anklagebank. Aus Sicht des Landeskriminalamts handelt es sich bei den Gruppen nicht um familiäre Clans. 

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Quelle: dpa

Baden-Württemberg Deutschland Kriminalität Prozess (Gericht) Urteile

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