Es ist nicht erlaubt, außerhalb von Schießanlagen, wie z.B. beim örtlichen Schützenverein, herumzuschießen. Ein 48-Jähriger Kronacher hat das trotzdem gemacht. Er wurde dabei beobachtet, wie er in einem Wald bei Kronach mit einer Luftpistole Schießübungen veranstaltete. Der Mann muss sich jetzt wegen mehrerer Verstöße nach dem Waffengesetz verantworten. Denn zum einen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, einfach so herumzuschießen, und zum anderen besitzt er auch gar keinen Waffenschein.