Das ist schon ärgerlich. Als ein Handwerker gestern am Rewe-Parkplatz in Ludwigschorgast nach zehn Minuten zu seinem Kleintransporter zurückkam, hatte der plötzlich einen Unfallschaden über rund 5.000 Euro. Wer den Unfall verursacht hat und wie, ist völlig unklar. Der- oder diejenige ist einfach davongefahren.
Jetzt bittet die Stadtsteinacher Polizei um Zeugenhinweise. Passiert gestern gegen 16.30 Uhr auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes in Ludwigschorgast.
Wer einen solchen eigentlichen Bagatellunfall verursacht, tut besser daran, da zu bleiben und für den Schaden einzustehen, denn die Strafen für Unfallflucht sind ganz schön happig.
Die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB ist kein einfaches Bußgeld, sondern eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Das genaue Strafmaß richtet sich nach der Höhe des entstandenen Sachschadens. Bei bis zu 1.300 Euro ein Monatsgehalt ungefähr, bei hören Schäden zwei und mehr Monatsgehälter, plus Fahrverbot und meistens nicht nur ein Monat, plus Punkte in Flensburg. Und viele Haftpflichtversicherer fordern dann auch noch Regress für den Schaden an den Fahrzeugen.