Neue Regeln fürs Parlament

Ungarn: Abgeordnete sollen nach zwölf Jahren in Ruhestand

04. Juli 2026 , 18:21 Uhr

Ungarns neuer Regierungschef plant, Parlamentsmandate auf zwölf Jahre zu begrenzen. Die Regelung soll erst ab der Wahl 2030 gelten – das aktuelle Parlament bleibt unberührt.

Ungarn will künftig die Dauer der Abgeordnetentätigkeit auf zwölf Jahre begrenzen. Das kündigte Ministerpräsident Peter Magyar auf Facebook an. Die Neuregelung ist demnach Teil eines Pakets an Verfassungsänderungen, das er ins Parlament eingebracht hat.

Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert, dass der im April abgewählte Rechtspopulist Viktor Orban erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Aber auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden.

Die Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit auf zwölf Jahre hatte Magyar bereits vor zwei Wochen angekündigt. Anders als die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten war dies nicht Teil seiner Wahlversprechen. Sie wurde von Teilen der Öffentlichkeit kritisch aufgenommen. Magyar sagte dagegen, es habe auch starken Zuspruch gegeben. Zehntausende hätten online Anmerkungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Aktuelles Parlament nicht betroffen 

Die Befristung der Abgeordnetentätigkeit trete mit der nächsten Parlamentswahl in Kraft, die turnusmäßig 2030 ansteht, fügte Magyar hinzu. Das derzeitige Parlament ist davon nicht betroffen. Allerding würde die neue Regelung den heute 63-jährigen Orban in vier Jahren daran hindern, für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. 

Das Verfassungspaket, das das Parlament in den kommenden Wochen beschließen könnte, sieht auch die Absetzung des noch von Orban eingesetzten Staatspräsidenten Tamas Sulyok vor. Alters- und Mandatsbegrenzungen für Verfassungsrichter und Richter des Obersten Gerichts sollen außerdem dazu führen, dass diese Gremien verjüngt und versachlicht werden können. Sie sind derzeit mit Orban-Loyalisten vollgepackt.

Quelle: dpa

Justiz Parlament Regierung Staatsoberhaupt Ungarn Verfassung (Gesetz)

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