Das Verwaltungsgericht in München hat einem früheren Professor der Uni Bayreuth laut Süddeutsche Zeitung seine Pension gestrichen. Dabei handelt es sich um die schwerwiegendste disziplinarische Maßnahme, die Beamtinnen und Beamte im Ruhestand treffen können.
Der 1954 geborene Wissenschaftler ist unter anderem wegen Betrugs, Bestechung und Untreue bei einer Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Projektleiter auf Honorarbasis bei einem norddeutschen Unternehmen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Professor, der 20 Jahre an der Uni Bayreuth tätig war und für seine Forschung auch Auszeichnungen erhalten hat, soll laut Urteil mit einem Angestellten eines Automobilkonzerns gemeinsame Sache gemacht haben. Es geht wohl um falsche Rechnungen für Materialforschungs- und Erprobungsleistungen.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in München kann der Professor Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wenn er das nicht tut, ist das Urteil rechtskräftig und er verliert seine Bezüge und die Bezeichnung Professor.