Nach außen hin regungslos hat Roland K. das Urteil heute am Landgericht Bayreuth aufgenommen. Er muss für 12 Jahre ins Gefängnis wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah das nach den Aussagen mehrerer Zeugen und Gutachter als erwiesen an.
In der Begründung erklärte der Richter außerdem, dass Roland K. dem schwerverletzten Heiko F. nicht geholfen habe. Statt einen Notruf abzusetzen, habe Roland K. die Anweisung gegeben, Heiko F. „wegzuschaffen“. Der Tod von Heiko F. hätte dadurch nach all den Schlägen nicht verhindert, aber verzögert werden können, so der Richter.
Für Verteidiger Frank Stübinger ist die Strafe zu hoch. Er geht in Revision:
Ich hatte eher das Gefühl, dass die beiden eingeführten Gutachten schon mehrere Deutungsmöglichkeiten gegeben haben und auch die Zeugenaussagen waren nicht so eindeutig wie die Feststellungen des Gerichts.
Für eine Revision ist eine Woche Zeit.