Das Urteil des Landgerichts Bayreuth im Mordfall Claudia K. im Kulmbacher Stadtteil Blaich ist rechtsgültig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, das teilt das Landgericht Bayreuth heute mit.
In dem Verfahren wegen Mordes an Claudia K. in der Kulmbacher Blaich im März 25 war ihr damaliger Lebensgefährte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin direkt, nachdem sie vom Treffen mit einer Freundin heimgekommen war, mit einem Jagdmesser angegriffen und ihr eine Vielzahl massiver Stich- und Schnittverletzungen an Kopf und Oberkörper zugefügt hat. Die Tat habe er vorher geplant. Der Mann sei zwar alkoholisiert gewesen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit sei aber nicht eingeschränkt gewesen. Sein Motiv: Wut und Frust über die Trennung sowie Zurückweisung anderer Frauen.
Der verurteilte Lebensgefährte hatte den Schuldspruch wegen Mordes nicht akzeptiert und war deswegen in Revision gegangen. Sein Verteidiger hatte 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert, jetzt bleibt es bei lebenslang.