Gute Nachrichten für den Discounter Netto Marken-Discount: Die umstrittenen Rabatte, die es nur über die App gibt, sind rechtlich in Ordnung. Das Oberlandesgericht in Bamberg hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband abgewiesen.
Die Richter sehen in den App-Angeboten keine unzulässige Benachteiligung – weder für ältere Menschen noch für Kinder. Schon vor der Entscheidung hatte der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow klargemacht, dass er den Fall eindeutig bewertet. Eine Revision ist nicht vorgesehen, allerdings könnte noch eine Beschwerde folgen.
Auslöser war eine Werbeaktion mit „15 Prozent auf alles“ – allerdings nur für App-Nutzer. Genau das hatten die Verbraucherschützer kritisiert: Sie befürchten Nachteile für Menschen, die kein Smartphone nutzen können oder dürfen.
Das Gericht sieht das anders: Die App steht allen ab 14 Jahren offen. Unternehmen müssten nicht auf jede individuelle Situation Rücksicht nehmen. Außerdem könne die digitale Nutzung sogar Vorteile haben – etwa für Menschen mit Sehbeeinträchtigung im Vergleich zu klassischer Print-Werbung.