Korruption im KVR

Urteile nach Bestechung in Ausländerbehörde rechtskräftig

06. Februar 2026 , 12:06 Uhr

Zwei der Verurteilten hatten gleich auf Rechtsmittel verzichtet, der Haupttäter erbat sich Bedenkzeit. Jetzt sind die ersten Urteile im KVR-Skandal rechtskräftig. Es könnten noch weitere hinzukommen.

Die Urteile des ersten Prozesses im Zuge des Bestechungsskandals in der Münchner Ausländerbehörde sind rechtskräftig. Nachdem die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR) ebenso wie die Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet hatten, hat nun auch der Haupttäter keine Revision eingelegt. Innerhalb der festgesetzten Frist sei bei der Kammer nichts eingegangen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts München I auf Anfrage mit. 

Dort waren gut eine Woche zuvor eine Ex-Mitarbeiterin und ein Ex-Mitarbeiter der Ausländerbehörde wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein Dienstleister für Migranten erhielt wegen Bestechung, Betrugs und Urkundenfälschung eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Er hatte die beiden anderen mit Bargeld und Geschenken regelrecht «angefüttert», um schnelle Termine und die nötigen Papiere zu bekommen, mit denen seine Kunden zumindest eine zeitlang im Land bleiben durften. 

Weil in dem Verfahren öffentlich wurde, wie das ausgeklügelte Geschäftsmodell des Dienstleisters genau funktionierte, hat die Staatsanwaltschaft München I unterdessen Verfahren gegen eine weitere Mitarbeiterin im KVR und drei weitere Beschuldigte unter anderem wegen Urkundenfälschung, Bestechlichkeit und des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Es könnte also noch zu einem weiteren Prozess kommen. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen das KVR selbst, nachdem dort Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren.

Quelle: dpa

 

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