Ab heute kann man wieder Raketen und Böller für Silvester kaufen. Das Bayerische Landeskriminalamt warnt aber vor illegaler Pyrotechnik. Schwerste Verletzungen können die Folge sein und wenn man sie trotzdem benutzt, sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen möglich, teilt das LKA mit.
Ab 18 ist Feuerwerk der Kategorie 2 erlaubt, also handelsübliche pyrotechnische Gegenstände für Silvester, – Kleinstfeuerwerk, wie Knallerbsen und Wunderkerzen dürfen schon 12-Jährige verwenden, aber Mittel- und Großfeuerwerk dürfen nur Pyrotechniker zünden, die die entsprechende sprengstoff-technische Erlaubnis haben. Dieses Feuerwerk der Kategorie 3 ist aber oft auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet günstig erhältlich. – Fällt aber unter das Sprengstoffgesetz.
Beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.