In der Gemeinde Michelau und den dazugehörigen Ortsteilen muss vorsorglich das Wasser abgekocht werden. Das teilt das Landratsamt Lichtenfels mit. Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. Deshalb darf das Leitungswasser ab sofort nur noch im abgekochten Zustand verwendet werden. Die Abkochanordnung gilt, bis das Wasser wieder einwandfrei ist.