Trennung von Amt und Partei

Vorwurf: Half Staatskanzlei der CSU im Kommunalwahlkampf?

08. März 2026 , 14:54 Uhr

Eine E-Mail und ein Dokument mit dem Titel «Bayern ist einfach geil» werfen die Frage auf, ob Regierungs- und Parteiinteressen vermischt wurden. Staatskanzlei und CSU weisen solche Vorwürfe zurück.

Wurden in Bayerns Staatskanzlei unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Regierungs- und Parteiamt vermischt? Dieser Frage wollen Grüne und SPD im Landtag nachgehen. Anlass ist der Vorwurf, Mitarbeiter der Staatskanzlei hätten eine Wahlkampfveranstaltung mit Söder und dem Münchner Oberbürgermeisterkandidaten Clemens Baumgärtner (CSU) mit vorbereiten sollen, wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. Der BR beruft sich dabei auf eine E-Mail mit entsprechendem Inhalt.

SPD: Bayerischer «Gutsherr» Söder

«Aufklärung und Transparenz sind jetzt nötig», sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze (Grüne). «Die CSU scheint oft zu vergessen, dass der Staat den Bürgerinnen und Bürgern dient, nicht ihrer Partei. Dass sie zu lange an der Macht sind, zeigt sich an solchen Vorfällen. Markus Söder arbeitet zu sehr für sich selbst, statt für die Menschen in Bayern.»

Die SPD-Landtagsfraktion stellte klar: «Staatliche Stellen dürfen keinen Wahlkampf machen. Punkt», sagte Fraktionschef Holger Grießhammer. Söder mime den Gutsherren Bayerns. «Ich empfehle eine Rechtsberatung für den Ministerpräsidenten – aber bitte auf Kosten der Partei.»

Die Bayern-SPD verlangt ebenfalls Aufklärung und geht noch weiter: «Zudem sollte der Bayerische Oberste Rechnungshof die Angelegenheit prüfen», sagte der Co-Vorsitzende Sebastian Roloff (SPD). Der Verdacht, dass Steuermittel für Wahlkampfveranstaltungen genutzt worden sein könnten, sei schädlich. 

Staatskanzlei: «Kritik weisen wir deutlich zurück»

Die CSU stellte klar: «Die in der BR-Berichterstattung angesprochene Mail ist der CSU-Landesleitung nicht bekannt», sagte ein Sprecher auf Anfrage. «Der Termin bei der CSU München wurde wie bei allen Parteiterminen üblich von der Landesleitung umfassend vorbereitet und begleitet.»

Die Staatskanzlei erklärte, «die im BR-Beitrag anklingende Kritik weisen wir deutlich zurück». Ein Sprecher verwies auf die in Bayern geltende strikte Trennung zwischen Staats- und Parteiaufgaben. «Diese wird präzise und konsequent eingehalten», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb wurde besagter Termin in München auch nicht von Mitarbeitern der Staatskanzlei organisiert oder begleitet.»

Der Sprecher erläuterte zudem: «Im Sinne der strikten Trennung von Staats- und Parteiaufgaben ist es zwingend notwendig, dass sämtliche staatlichen Bereiche, die das Amt des Ministerpräsidenten betreffen, auch einer staatlichen Vorbereitung bedürfen. Dementsprechend erfolgt zu jedwedem Termin mit potenziell staatlichen Schnittmengen eine inhaltlich sachgerechte und amtsbezogene Vorbereitung.»

«Bayern ist einfach geil»

Der BR berichtet von der E-Mail eines Oberregierungsrates vom 18. Februar an mehrere Empfänger innerhalb der Staatskanzlei mit dem Betreff «T: 25.02.2026 – Zentraler Wahlkampftermin CSU München». Inhalt war nach BR-Angaben die Bitte, für diesen Termin Unterlagen zu vier Themen vorzubereiten, die der BR auch zitiert: «Errungenschaften / Leistungen Clemens Baumgärtner (…) als Wirtschaftsreferent» (der Stadt München), «Pandas für den Tierpark Hellabrunn», «Sehr stark herausragende Themen / Anliegen in der Region» sowie «Positive Botschaften für die Region». Dem Bericht zufolge sollten die Informationen in einem Dokument mit dem Titel «Bayern ist einfach geil» gesammelt werden.

AfD: Unschuldsvermutung auch für Söder

Die AfD erklärte, auch für Söder müsse zunächst die Unschuldsvermutung gelten, solange keine gerichtsfesten Beweise vorlägen. «Wenn es sich jedoch zweifelsfrei erweisen sollte, dass Markus Söder die Mitarbeiter der Staatskanzlei angewiesen hat, für ihn eine CSU-Wahlkampfveranstaltung in München inhaltlich vorzubereiten und auf Kosten der Steuerzahler eine Würdigung seines Oberbürgermeisterkandidaten zu verfassen, ist das weit mehr als ein Kavaliersdelikt, sondern ein grober Verstoß gegen unsere bayerische Landesverfassung.»

Quelle: dpa

 

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