Wahlplakate beschmieren oder herunterreißen: Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich

18. September 2023 , 18:00 Uhr

In Kulmbach wurden an der Berliner Brücke schon mehrere Wahlplakate beschmiert, in Bayreuth wurde vor kurzem sogar eins angezündet und im  Landkreis Lichtenfels wurden in den letzten Wochen ganze 14 Plakate der Grünen beschädigt oder beschmiert. Laut Rainer Erfurt, Pressesprecher der Polizei Oberfranken, gibt es dieses Mal mehr solcher Vorfälle als bei den letzten Landtagswahlen 2018. Dabei ist das Zerstören, Abreißen oder Verunstalten eines Wahlplakats in der Regel Sachbeschädigung oder auch Beleidigung, so Erfurt. Laut Strafgesetzbuch kann es dafür eine Geldstrafe aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geben. Sollten Wahlplakate mit einem verbotenen Zeichen beschmiert sein, wie zum Beispiel einem Hakenkreuz, kann es sogar bis zu drei Jahre geben. Eine Konzentration des Vandalismus auf eine bestimmte Partei gibt es nach Informationen der Polizei nicht.

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