Der Winter sorgt heuer für viel Schnee auch auf den Dächern und damit steigt die Gefahr von Dachlawinen. Miriam Fick, Sprecherin des Bezirks Oberfranken im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat den Schadensfall und entsprechende Vorkehrungen im Blick.
Denn wenn es durch Dachlawinen zu Personen- oder Sachschäden kommt, können Hauseigentümer haftbar gemacht werden. Die Fachfrau sagt, Schneefanggitter oder gut sichtbare Warnhinweise reduzieren das Haftungsrisiko. Autofahrer sind bei Dachlawinenschäden meist auf ihre Vollkaskoversicherung angewiesen. Teilweise greift auch eine erweiterte Teilkaskotarife.
Nicht versichert sind häufig Wasserschäden durch beschädigte Dachrinnen. Ein weiteres Risiko stellen eingefrorene Wasserleitungen in unbeheizten Gebäuden dar. Bei fehlenden Vorsorgemaßnahmen können Versicherungen ihre Leistungen kürzen.