Seit Anfang des Jahres gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Davon sollen vor allem Minijobber profitieren – das sind in den Landkreisen Kulmbach, Kronach und Lichtenfels über 18.700. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG, aber warnt: Nicht alle Arbeitgeber halten sich daran. Sie rät Beschäftigten dringend, jetzt die Lohnabrechnung für Januar genau zu prüfen – besonders Minijobbern und Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag. Denn manche Betriebe könnten tricksen, zum Beispiel bei den Arbeitsstunden. Die Forderung der Gewerkschaft: Mehr Kontrollen, mehr Druck auf die Betriebe.