Weil sie ein Kita-Kind geschlagen hat, ist eine Erzieherin aus dem Landkreis Kronach zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Ausschlaggebend für das Urteil war unter anderem ein Gutachten zu den Verletzungen des damals 17 Monate alten Jungen. Durch sogenannte Pressschläge auf beiden Seiten des Kopfes hat das Kind Hämatome davongetragen, aber keine Gehirnerschütterung. Eine solche hätte deutlich gefährlicher für das Kind sein und für die Angeklagte ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung bedeuten können. Das Urteil ist jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung gefallen. Die Kinderpflegerin hatte die Vorwürfe schon vor der Gerichtsverhandlung eingeräumt. Sie hatte das schreiende Kind offenbar aus Überforderung während der Mittagsruhe geschlagen.