Migration und Flüchtlinge

Weniger Asylanträge - Dobrindt sieht sich bestätigt

01. Mai 2026 , 18:15 Uhr

Im April wurden weniger Asylerstanträge gestellt. Innenminister Dobrindt ist zufrieden und spricht von einer «Migrationswende».

Im April haben deutlich weniger Menschen in Deutschland erstmals einen Asylantrag gestellt als im entsprechenden Vorjahresmonat. Nach Informationen des Bundesinnenministeriums nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 6.144 Anträge auf Schutz entgegen. Das waren knapp ein Drittel weniger als im April 2025. Damals hatte das Bamf 9.108 Asylerstanträge gezählt. 

Die Entwicklung in Deutschland entspricht einem europaweiten Trend: In der gesamten EU wurden 2025 etwa 780.200 Asylanträge registriert, was einem Rückgang um etwa ein Fünftel im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die von seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) bereits auf alle deutschen Landgrenzen ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai 2025 intensiviert. Außerdem wies er die Bundespolizei an, auch Asylbewerber zurückzuweisen – mit Ausnahme von Kranken, Schwangeren und anderen Menschen, die besonderer Hilfe bedürfen. 

Dobrindt spricht von «Migrationswende»

Der Minister sieht sich durch die gesunkenen Asylzahlen in seinem Kurs bestärkt. Er sagt: «Wir haben aus einer Migrationswelle die Migrationswende gemacht.» Die Bundesregierung setze auf Kontrolle und sei dabei, einen neuen Migrationspakt in Europa zu etablieren, «um die Zahlen der illegalen Migration weiter zu reduzieren».

Am 12. Juni tritt die europäische Asylreform in Kraft. Darüber war jahrelang verhandelt worden. Die EU-Staaten hatten sich in den vergangenen Monaten noch auf zusätzliche verschärfte Regeln geeinigt. Dazu zählt etwa, dass EU-Staaten Menschen einfacher in Drittstaaten abschieben können, zu denen diese keinerlei Verbindung haben. 

Verbindungselement gestrichen

Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. 

Beschlossen wurde zudem eine EU-weit geltende Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch. In diese Länder soll künftig schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden können – allerdings nicht zwingend automatisch, die Asylgründe werden geprüft.

Quelle: dpa

 

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