Der Zoll hat bei einer verdachtsunabhängigen Überprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe 25 mögliche Verstöße festgestellt. Am Freitag haben fast 60 Zöllner in der Oberpfalz und in Oberfranken in Hotels und Gaststätten überprüft und Beschäftigte befragt.
Herausfinden wollten sie, ob den Beschäftigten auch mindestens der Mindestlohn von 12 Euro 82 bezahlt wird, ob sie überhaupt gemeldet sind und wie die Sozialleistungen bezahlt werden.
Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten jeden Tag sehr viel. Sie haben Anspruch auf Absicherung bei Krankheit und im Ruhestand sowie auf einen fairen Lohn, schreibt René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts in Regensburg.
Die Zöllner haben vier Strafverfahren und 38 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet.