Ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Kulmbacher Schöffengericht hat ihn wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt.
Die Kriminalpolizei hatte bei einer Durchsuchung rund 8.000 Dateien und zahlreiche Videos auf den Computern des Mannes sichergestellt. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, die illegalen Inhalte seien unbemerkt in seine umfangreiche Pornosammlung geraten.
Außerdem soll der Mann heimlich Sex mit einer erwachsenen Bekannten gefilmt haben – sie bestritt, davon gewusst zu haben.
Weil der 56-Jährige bereits unter Bewährung stand und diese Chance nicht genutzt habe, verhängte das Gericht eine Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.