Es könnte gut sein, dass auch oberfränkische Online-Kunden eines österreichischen Unternehmens, das Cannabispflanzen verkauft, statt ihrer Bestellung eine Anzeige bekommen. Der Grund ist der große Unterschied zwischen Pflanzen-Stecklingen und -Setzlingen.
Der Bayerische Zoll hat Lastwagen mit Pflanzenlieferungen kontrolliert und festgestellt, dass darin als Stecklinge deklarierte Cannabispflanzen transportiert wurden. Weil die Pflanzen aber schon weiter entwickelt waren, gelten sie als Setzlinge und damit als eigenständigen Cannabispflanzen: Ihre Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Der Bayerische Zoll hat gegen 730 Empfänger von Cannabispflanzen jetzt Strafverfahren eingeleitet.